Für die Mitglieder in der Ahrweiler Karnevalsgesellschaft 1863 e.V. wird folgender Jahresbeitrag festgesetzt:
Die in den Punkten 1. – 4. aufgeführten Beträge sind Bringschuld und werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Beitragsordnung wurde am 25. Oktober 2011 bei der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt ab dem 01. Januar 2012 in Kraft.