§1: Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2: Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Gebühren und Umlagen.
§3: Beitrag
Der jährliche Beitrag beträgt 100,00 Euro. Er dient zur Abdeckung anfallender Kosten für die Mitgliederbetreuung und ist nicht spendenfähig.
Der erste Beitrag wird nach der Aufnahmebestätigung fällig und wird vom Schatzmeister eingezogen.
§4: Bringschuld
Der in §3 genannte Betrag ist eine Bringschuld und wird grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der festgesetzte Betrag wird am 01. Februar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
§5: Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde am 14.10.2025 von der Mitgliederversammlung genehmigt und tritt in Kraft.
gez.
Senatspräsident Franz Josef Platz
gez.
1. Schatzmeister Stefan Heinzen
