§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Gebühren und Umlagen.
§3 Beitrag
Der jährliche Beitrag beträgt: 80,00 €. Er dient zur Abdeckung anfallender Kosten für die Mitgliederbetreuung und ist nicht spendenfähig.
Der erste Beitrag wird nach der Aufnahmebestätigung fällig und wird vom Schatzmeister eingezogen.
§ 4 Bringschuld
Der in § 3 genannte Betrag ist eine Bringschuld und wird grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Der festgesetzte Betrag wird am 01. Februar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde am 26. Oktober 2023 von der Mitgliederversammlung genehmigt und tritt in Kraft.